Campingplatzordnung
1. ANKUNFT UND ÖFFNUNGSZEITEN
Der Campingplatz „Camping Lönskrug“ ist von Anfang April bis Anfang Oktober geöffnet. Die genauen Öffnungszeiten werden auf unserer Homepage www.camping-loenskrug.de frühzeitig bekannt gegeben. Der Campingplatz ist durchgehend geöffnet. Zutritt zum Campingplatz ist in der Regel für Gäste nur nach Anmeldung in der Rezeption gestattet. Für die Anmeldung benötigen wir Ihre Ausweise. Dies gilt auch für Tagesgäste. Alleinreisende Jugendliche haben bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei der Anmeldung eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Eine Prüfbescheinigung für Flüssiggas-Anlagen in Fahrzeugen (Gas-TÜV) wird benötigt.
2. ABREISE
Die Abreise hat bis 13:00 Uhr zu erfolgen. Anderenfalls wird ein weiteres Übernachtungsentgelt erhoben. Bitte verlassen Sie Ihren Stellplatz in einem sauberen Zustand.
3. GÄSTE
Tagesgäste müssen sich bei Eintritt in den Campingplatz an der Rezeption melden und die entsprechende Gebühr entrichten. Es gilt die aktuelle Preisliste.
4. FAHRZEUGE
Autos und Motorräder müssen so neben dem Zelt oder Wohnwagen geparkt werden, so dass sie den Verkehr und die Nachbarn nicht behindern. Pro Stellplatz ist grundsätzlich nur ein Fahrzeug zugelassen. Auf der Zeltwiese können keine Fahrzeuge geparkt werden. Weitere Fahrzeuge können nach Absprache auf zugewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Ansonsten müssten weitere Fahrzeug außerhalb des Campingplatzes an der
Heinrichstraße abgestellt werden. Generell gilt im ganzen Campingplatzbereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 5 km/h.
5. LÄRM
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Campinggäste und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm. Insbesondere Radios, Fernseher, Musikanlagen, sowie Musikinstrumente, etc. sind so zu gebrauchen, dass die Nachbarn nicht gestört werden.
6. PLATZRUHE
Von 22:00Uhr bis 06:00 Uhr ist bei uns Nachtruhe.
7. SICHERHEIT / GEFAHRENQUELLEN
Es ist nicht gestattet auf dem Campingplatz Gräben zu ziehen oder den Stellplatz zu umzäunen. Achten Sie darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre oder anderes Campingzubehör gefährdet wird. Kennzeichnen Sie schlecht erkennbare Gefahrenquellen
durch gut ersichtliche Markierungen. Auf den Rasenflächen sind Bodenbeläge in jeglicher Form nicht gestattet.
8. SAUBERKEIT
Sanitäre Anlagen: wir bitten Sie die Duschräume nicht mit Straßenschuhen zu betreten und sauber zu verlassen. Kinder unter 6 Jahren ist das Betreten der Anlagen nur mit Begleitung
Erwachsener gestattet.
Gemeinschaftsbereiche: Hinterlassen Sie keine privaten Gegenstände oder Nahrungsmittel.
9. MÜLLENTSORGUNG
Unser Müll-Konzept basiert auf ökologischen Prinzipien. Der Müll muss daher getrennt und in den dafür vorgesehenen ontainern bzw. Behältern entsorgt werden. Wenn es sich um Müllsäcke handelt, bitten wir Sie jene nur verknotet zu entsorgen, dass dies nicht zu
Verschmutzungen und Geruchsbelästigungen führt. Die Entsorgung von Sperrmüll ist nicht gestattet.
10. GRILLEN/LAGERFEUER
Lagerfeuer bzw. offenes Feuer sowie Grillen mit Holzkohle ist auf dem ganzen Campingplatzgelände verboten.
Das Rauchen ist nur auf dem eigenen Stellplatz gestattet!
11. BESCHÄDIGUNG
Bei Beschädigung an Anlagen und Einrichtungen des Campingplatzes haftet der Schadensverursacher. Für Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums der Gäste durch Dritte sowie Verletzungen oder Unfälle übernehmen wir keine Haftung. Wir empfehlen daher eine private Vorsorge in Form einer Versicherung.
12. KINDER
Eltern haben Ihre Kinder ständig verantwortungsvoll zu eaufsichtigen. Bei Verletzung der Aufsichtspflicht haften sie für Schäden, die durch die Kinder verursacht werden.
13. HAUSTIERE
Alle mitgebrachten Haustiere müssen angemeldet und dürfen nur angeleint geführt werden. Es darf vom Tier keine Gefahr oder nicht hinnehmbare Störung ausgehen. Verunreinigungen durch Tiere sind auf dem Campingplatz nicht gestattet. Sollte dies trotzdem mal passieren, sind diese durch den Tierhalter umgehend zu entfernen.
14. HAUSRECHT
In Ausübung des Hausrechtes behalten wir es uns vor, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Campingplatz erscheint. Alkoholisierten Gästen und Besuchern ist der Aufenthalt auf dem Campingplatz untersagt.